Center-Hausordnung

Center- Hausordnung

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Center-Hausordnung

Liebe Besucherin und lieber Besucher der Schlosshöfe Oldenburg,

damit sich alle auf Dauer bei uns wohlfühlen, ist es erforderlich, dass einige Dinge geregelt sind. Deshalb haben wir diese Hausordnung erstellt. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Centergelände, insbesondere für die Ladenstraße.

  1. Im Center ist das Rauchen grundsätzlich untersagt. Rauchen ist nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen der gastronomischen Einrichtungen gestattet. Der Verzehr von alkoholischen Getränken außerhalb von gastronomischen Einrichtungen ist verboten.
     
  2. Betteln und Hausieren, sowie unnötiger Aufenthalt ist nicht gestattet.
     
  3. Feilbieten von Waren, Musizieren, Auftritte, Demonstrationen, Versammlungen sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung des Center-Managements nicht erlaubt.
     
  4. Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, Kundenbefragungen etc. wird eine schriftliche Genehmigung des Center-Managements benötigt.
     
  5. Das Fotografieren ist im Center grundsätzlich untersagt. Fotogenehmigungen kann nur das Center-Management erteilen.
     
  6. Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Ladenstraße gefahren oder geschoben werden. Das Fahren von Inline-Skates, Skateboards, Rollerblades, Kickboards und Rollern ist aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht gestattet.
     
  7. Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer selbst zu beseitigen.
     
  8. Das Sitzen ist nur auf den dafür bereitgestellten Bänken, nicht jedoch auf den Treppen sowie den Blumenanlagen erlaubt.
     
  9. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Centereinrichtungen auch in Gemeinschaftsräumen wie Toiletten, Sanitätsräumen usw. werden mit Centerverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet.
     
  10. Das weitere Verweilen, nach der Aufforderung zum Verlassen des Centers, durch das Center-Management oder seine Beauftragten ausgesprochen, kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
     
  11. Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden. Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet werden.
     
  12. Das Center ist videoüberwacht.

 

Das Center Management